Ab dem 01.01.2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Kassensysteme und Aufzeichnungssysteme bei der Finanzverwaltung anzumelden. Dabei müssen nicht nur neu angeschaffte Systeme, sondern auch bereits in Betrieb befindliche Systeme gemeldet werden.
Meldepflichtig sind alle Unternehmen, die elektronische oder computergestützte Kassensysteme verwenden. Dies gilt unabhängig der Branche und der Größe.
Ihre Expertinnen und Experten von Hahn & Markert stehen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen zur Seite.
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