DIE MANDANTEN-Information -
Meldepflicht für elektronische Kassensysteme ab 2025

Was bedeutet die neue Meldepflicht und wer ist betroffen?

 

Ab dem 01.01.2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Kassensysteme und Aufzeichnungssysteme bei der Finanzverwaltung anzumelden. Dabei müssen nicht nur neu angeschaffte Systeme, sondern auch bereits in Betrieb befindliche Systeme gemeldet werden. 

 

Meldepflichtig sind alle Unternehmen, die elektronische oder computergestützte Kassensysteme verwenden. Dies gilt unabhängig der Branche und der Größe.

Weitere Informationen

 

Welche Meldefristen müssen eingehalten werden?Welche Folgen sind bei Verstößen zu erwarten?

Was müssen Sie nun tun?

 

 

 

 

 

 

Bericht downloaden

hahn markert steuerkanzlei steuerberatung kontakt anfrage
Sie benötigen Unterstützung?

 

Ihre Expertinnen und Experten von Hahn & Markert stehen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen zur Seite.

Rufen Sie uns unter
06182 / 95 97 8 – 0 an, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@hahn-markert.de oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin über unser Kontaktformular und lassen sich persönlich beraten.

 

Kontakt aufnehmen